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Wissen schafft Freiheit!

Gründerstipendium

Die Liberalen Hochschulgruppen in Hessen setzt sich für die Unterstützung von jungen Gründern an staatlichen Hochschulen ein. Dabei sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die es wahrend des Studiums erlauben, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Diese Förderung soll in enger Kooperation mit der jeweiligen Hochschule der potenziellen Gründer stattfinden. 


Infrastruktur

Die Hochschulen sollen zunächst Infrastruktur für Gründer bereit stellen. Dazu gehört eine Gründungsberatung, in welcher Personen beraten, welche sich dafür durch Erfahrung in der freien Wirtschaft qualifiziert haben. Weiterhin soll ein Forum für Gründer und lokale Unternehmer eingerichtet werden. Die Bereitstellung dieser Ressourcen kann in Kooperation mit anderen Hochschulen und weiteren Körperschaften öffentlichen Rechts erfolgen.


Freistellung

Im Falle einer Gründung durch einen Studenten, kann sich dieser auf Antrag so lange vom Studium freistellen lassen, wie er einen Eintrag seiner Neugründung im Handelsregister nachweisen kann und keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgeht. Während der Freistellung darf weiterhin das
Vorlesungsangebot der Hochschule genutzt, jedoch keine ECTS-Punkte bzw. Scheine erworben werden. Die Freistellung ist auf zwei Semester begrenzt. Bereits erworbene Scheine und ECTS-Punkte verfallen nicht, wenn sich der Student gegen eine Wiederaufnahme des Studiums direkt nach der Freistellung entscheiden sollte. Das Recht auf ein erneutes Studium desselben Studiengangs erlischt nicht. 


Stipendium

Besonders aussichtsreiche Gründungsideen sollen auch durch direkte Zahlungen finanziell gestützt werden. Dazu sollen im Rahmen des Deutschlandstipendiums zusätzliche Gründerstipendien in Form von zinsfreien Krediten gewahrt werden. Über die Vergabe und Höhe des Stipendiums soll von einem Gremium entschieden werden, welches sich sowohl aus Professoren als auch Führungskräften der freien Wirtschaft zusammensetzt. Dabei sollen die Führungskräfte der freien Wirtschaft die Mehrheit der Stimmen in diesem Gremium halten. Zusätzlich soll es eine ideelle Förderung geben, die die Teilnahme an beispielsweise „Mentoring-Programmen“, Netzwerkveranstaltungen, Workshops und ähnliches ermöglicht.



Patente

Die LHG in Hessen setzt sich für eine gründerfreundliche Umgebung ein. Dazu gehört insbesondere der Umgang mit Patenten. Das Land Hessen sollte Hochschulen und Universitäten mit monetären Mitteln ausstatten, die es Ihnen ermöglichen die Patentgebühren nicht nur für „Blockbusterpatente“ bereitzustellen. Der Schutz geistigen Eigentums ist eine zentrale Säule innerhalb der Freiheit der Forschung. Das Land Hessen soll sich insbesondere dafür einsetzen, Patentgebühren für Gründungen und Erfindungen aus hessischen Universitäten und Hochschulen heraus günstiger zu gestalten. Praktiken, welche Gründern einen Rückkauf Ihres geistigen Eigentums zu unfairen Konditionen anbieten, sollen verboten werden. 


Forschung

In der Forschung soll die Exzellenz einiger Institute gezielt ausgebaut werden. Durch einen Wettbewerb zwischen einzelnen Fachbereichen, wollen wir Universitäten mit ausgeprägten Profilen schaffen, die in der Lage sind im internationalen Vergleich eine wissenschaftliche Vorreiterrolle in ihrem Bereich zu übernehmen. Deshalb muss die leistungsorientierte Mittelzuweisung im Forschungsbereich ausgebaut und die Erfolgsbudgets für die Einwerbung von Drittmitteln weiter vergrößert werden. Das LOEWEProgramm ist beizubehalten und fortzuentwickeln.


Keine Ziviliklausel

Die Liberalen Hochschulgruppen in Hessen sprechen sich gegen die Einführung einer generellen und uneingeschränkten Zivilklausel an hessischen Hochschulen aus. Dies gilt sowohl für die Einführung an einzelnen Hochschulen als auch für eine landesrechtliche Zivilklausel. Der Landesverband bejaht grundsätzlich die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen und die Einwerbung von Drittmittel für Lehr- und Forschungsaktivitäten. Hochschulen sind für uns zivile Einrichtungen. Hochschulen sind aber auch freie Institutionen. Eine uneingeschränkte Zivilklausel beschneidet die Freiheit der Forschung. Wir vertrauen auf die zuständigen Fakultäten, Institute, Forschungsgruppen und den Einzelnen, sich konstruktiv-kritisch nach bestem Wissen und Gewissen mit Forschungsprojekten auseinanderzusetzen.


Freiheit in Forschung und Lehre

Unsere Hochschule soll zu einem grenzenlosen Ort werden, an dem nicht die Risiken, sondern die Chancen den Maßstab unseres Handelns setzen. Wir fordern daher eine verantwortungsvolle Forschungsfreiheit, Exzellenz und Individualität im Studium. Freiheit von Forschung und Lehre erfordert es, den religiösen und politischen Einfluss auf die Forschung und Lehre an Hochschulen in Hessen zu verhindern. Hochschulen sind ein autonomer Raum des freien Diskurses ohne Denkverbote, der von außen nicht eingeschränkt werden darf.


Grundfinanzierung

Den Hochschulen muss eine stabile Grundfinanzierung garantiert werden, damit auf beiden Seiten Planungssicherheit herrscht. Die Grundfinanzierung muss so bestimmt werden, dass die Lehre in einem angemessenen Umfang gewährleistet werden kann. Der Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen in Hessen teilt die Analyse, dass die Universitäten derzeit unterfinanziert sind. Daher fordern wir eine höhere Grundfinanzierung. Die Abhängigkeit der Zahlungen an die Studierendenanzahl und die Studienfächer halten die Liberalen Hochschulgruppen für richtig. Die Grundfinanzierung muss in regelmäßigen Abständen auf Inflationsrate und Lohnentwicklung korrigiert
werden. Die steigende Menge an Drittmitteln darf nicht zu einer Reduzierung der Grundfinanzierung führen


Leistungsorientierte Mittelzuweisung

Der Landesverband der Liberale Hochschulgruppen in Hessen sieht die leistungsorientierte Mittelzuweisung als ein Steuerungsmechanismus der Politik in die Hochschulen. Wir bekennen uns zu
einem Anreizsystem, mit dem gute Leistungen der Hochschulen finanziell belohnt werden. Dennoch erheben wir Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der LOMZ. Als einen zentralen Punkt möchten wir, dass gute Lehre ein Parameter in der leistungsorientierten Mittelzuweisung wird. Wir sind uns einig, dass kein Messwert alleine eine zuverlässige Aussage über die Qualität der Lehre zulässt. Daher forcieren wir einen Mix aus Parametern, welche unterschiedlich gewichtet werden. Dieser Mix soll aus Evaluationen der aktuellen Studierenden, der Befragung von Absolventen, des beruflichen Erfolges der Absolventen und der Absolventen/Abbrecher-Quote sowie der Raumauslastung und dem Betreuungsverhältnis bestehen. Hier rufen wir alle Beteiligten, von Landesregierung bis Hochschulverwaltung auf innovative Konzepte zu entwickeln. Allgemein kritisieren die Liberalen Hochschulgruppen die scheinbar willkürlich festgelegte Verteilung der Punktwerte (z.B. Exzellenzcluster). Im Bereich der Forschung sehen wir die Belohnung von Promotionen und Drittmitteleinwerbung weiterhin als richtig an. Das Einbeziehen von Publikationen sehen die Liberalen Hochschulgruppen, Insofern sie in wissenschaftlich anerkannten Magazinen/Journals erschienen und somit einer Qualitätsprüfung unterzogen worden sind, als positiv an. Wir lehnen die finanzielle Bewertung der Geschlechter einer Berufung ab. 


Forschungsförderung erleichtern

Die Liberalen Hochschulgruppen Hessens fordern

  1. Die Schaffung eines landesweiten digitalen Portals zur Vermittlung von Drittmitteln zur Forschungsfinanzierung.
  2. Die Möglichkeit für Universitäten und Hochschulen Förderungswette Forschungen auszuweisen, um passende Drittmittelgeber ausfindig zu machen.
  3. Zusätzlich erhalten private Akteure die Möglichkeit, beabsichtigte Forschungen auszuschreiben und motivierte Wissenschaftler dazu ausfindig zu machen.
  4. Die Verwaltung und Instandhaltung des Portals obliegt dem Land Hessen.

Kooperation mit russischen Hochschulen aussetzen

Die LHG Hessen fordert die sofortige Aussetzung aller Partnerschaften und Partnerprojekte mit russischen Universitäten und Hochschulen durch Universitäten und Hochschulen in Hessen. Dabei soll das Motto „Finanzierungsstopp statt Abschottung“ bleiben, d.h. es sollen keine deutschen Gelder mehr russischer Forschung zugute kommen. Da sich ein solcher Finanzstopp aufgrund der oft unklaren und klar von unterdrückter Forschungsfreiheit gekennzeichneten Lage in Russland nicht auf ‚militärische Forschung‘ beschränken lässt, müssen sämtliche Mittel suspendiert werden. Auf der anderen Seite soll gerade mit regimekritischen Forschern und Studenten der Kontakt nicht abgebrochen, und auch ihnen Möglichkeiten geboten werden, in den Westen zu fliehen und hier ihre wissenschaftliche Arbeit fortzusetzen. Wir öffnen allen, die die Freiheit suchen, unsere Türen.


Das Leistungsprinzip braucht zwei Richtungen – auch für Lehrpersonal

Die Liberalen Hochschulgruppen Hessen sprechen sich für das Leistungsprinzip aus. Die sog. Leistungsbezüge, welche bereits Teil der Besoldungsordnung W sind, begrüßen wir daher ausdrücklich. Diese explizite Honorierung überdurchschnittlicher Leistungen ist in der Praxis jedoch oft nicht Anreiz genug, um alle Teile des Lehrpersonals zu bestmöglicher Leistung zu motivieren. Die hohen Hürden des Disziplinarrechts schützt unmotiviertes Lehrpersonal oft vor angemessenen Sanktionen. Daher fordern die Liberalen Hochschulgruppen in Anlehnung an die bereits vorhandenen Leistungsbezüge eine Ergänzung des Bundesbesoldungsgesetzes um Leistungsabzüge bei besonders unterdurchschnittlicher Leistung.

Langfristig setzen sich die Liberalen Hochschulgruppen in Hessen für die Schaffung eines „Lecturers“ nach amerikanischem Vorbild ein. Besonders hohe Qualität in der Lehre soll so mehr Wertschätzung erfahren. Gleichzeitig fordern wir die Einführung einer Exzellenzinitiative Lehre, um mehr Dozenten für die Evaluierung und Verbesserung ihrer Lehre zu ermuntern. Für die Verteilung der Förderung für exzellente Lehre werden die zur Leistungserfassung genutzten Datenerhebungen zur Rate gezogen.