Unser Konzept zur Finanzierung des Studiums
Sozialbeiträge zur nachgelagerten Studienfinanzierung
Wir fordern die Einführung von nachgelagerten Sozialbeiträgen zur Studienfinanzierung. Diese sollen anteilig die Kosten eines Studiums ausgleichen. Für die Erhebung der Mittel ist es uns wichtig, dass:
– die Sozialbeiträge erst ab Erreichen einer Einkommensschwelle von 30.000 Euro brutto fällig werden.
– die Sozialbeiträge unabhängig von den Kosten des Studiums erhoben werden.
– die Hochschulen eigenverantwortlich über die Erhebung von Beiträgen entscheiden können.
– die Sozialbeiträge nicht Ersatzleistung für andere Landesmittel, sondern zusätzliche Finanzierung sind.
– die Hochschulen eigenverantwortlich über die Rückzahlungsmodalitäten von Beiträgen entscheiden können.
– die Hochschulen eigenverantwortlich über die Höhe und die Art (einkommensabhängig, pauschal, etc.) von Beiträgen entscheiden können.
Bei der Vergabe der Mittel ist es entscheidend, dass:
– die Sozialbeiträge ausschließlich für die Verbesserung der Lehre ausgegeben werden.
– die Sozialbeiträge explizit nicht für die Forschung ausgegeben werden.
– die Sozialbeiträge explizit nicht für politische Bildung ausgegeben werden.
– die Sozialbeiträge durch Kommissionen vergeben werden, in denen Studierende und Professoren im Verhältnis 2:1 vertreten sind.
– die Aufschlüsselung der Mittel nach uniweiter Vergabe im Konsens zwischen Studierenden und Professoren beschlossen wird.
Die Verwendung der Mittel ist transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Während der Übergangszeit gibt es eine Studierendengeneration, die potentiell keinen direkten Nutzen aus ihren Beiträgen zieht. Dort sehen wir den Bund in der Verantwortung, zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, entsprechende zinslose Ausgleichskredite für die Hochschulen anzubieten. Das Ausfallrisiko der Kredite trägt das Land in Absprache mit der KfW.